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89 O 21/20•Landgericht Köln, 2020-11-20, 89 O 21/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: 89 O 21/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1120.89O21.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 117.477,81 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.064,40 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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