projects
11 S 373/19•Landgericht Köln, 2020-11-17, 11 S 373/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 11 S 373/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1117.11S373.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 01.10.2019, 113 C 282/19, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.