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33 O 33/17•Landgericht Köln, 2020-10-09, 33 O 33/17
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 33 O 33/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1009.33O33.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1. zu 69,59 % sowie die Klägerin zu 2. zu 30,41 %. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
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