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37 O 92/19•Landgericht Köln, 2020-09-15, 37 O 92/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-15
Aktenzeichen: 37 O 92/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0915.37O92.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 106.000,00 abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von EUR 28.090,98 EUR Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Q Diesel mit der Fahrgestellnummer XX###### zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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