Landgericht Köln, 2020-09-04, 90 O 126/18

90 O 126/18Cantonal CourtSep 4, 2020

Full text

Landgericht Köln — 90 O 126/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-04

Aktenzeichen: 90 O 126/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0904.90O126.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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