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81 O 124/19•Landgericht Köln, 2020-08-27, 81 O 124/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 81 O 124/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0827.81O124.19.00
Dokumenttyp: Teil-Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Es wird festgestellt, dass das ehedem zwischen den Parteien bestehende Mietvertragsverhältnis für das Objekt mit der postalischen Bezeichnung, K.-straße N01, N02 G., beendet ist.
Die Beklagte ist dem Grunde nach verpflichtet, aus Anlass der Beendigung des zu Ziffer 1 bezeichneten Mietverhältnisses Schadensersatz zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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