Landgericht Köln, 2020-06-24, 3 O 267/19

3 O 267/19Cantonal CourtJun 24, 2020

Full text

Landgericht Köln — 3 O 267/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 3 O 267/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0624.3O267.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.034,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 31.10.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer tragen die Kläger zu 89 %, im Übrigen tragen die Streithelfer ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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