Landgericht Köln, 2020-06-24, 28 O 388/19

28 O 388/19Cantonal CourtJun 24, 2020

Full text

Landgericht Köln — 28 O 388/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 28 O 388/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0624.28O388.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsmittels bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Altersangabe und die Nennung des Vornamens und Nachnamens des Klägers ohne dessen Einwilligung, Zustimmung oder sonstige Rechtfertigung zu verbreiten oder zu verarbeiten, insbesondere wie geschehen über die Homepage „F.de“, abrufbar unter der URL http://entfernt.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.12.2019 zu zahlen.
    1. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu Ziff. 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.