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29 S 212/19•Landgericht Köln, 2020-06-18, 29 S 212/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-18
Aktenzeichen: 29 S 212/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0618.29S212.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 8.10.2019 – 215 C 45/19 – wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 8.10.2019 – 215 C 45/19 – teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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