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14 O 36/18•Landgericht Köln, 2020-06-18, 14 O 36/18
Entscheidungsdatum: 2020-06-18
Aktenzeichen: 14 O 36/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0618.14O36.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3740,00 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 755,80 € zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus 2500,00 € vom 00.00.0000 bis 00.00.0000
aus 3740,00 € seit 00.00.0000
aus 755,80 € seit 00.00.0000
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens ML zu Az.: XXXXX tragen die Klägerin zu 14 % und der Beklagte zu 86 %.
Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz BL zu Az.:XXXXXX, ML zu Az. XXXXXX) tragen die Klägerin zu 9 % und der Beklagte zu 91 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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