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24 O 61/19•Landgericht Köln, 2020-06-03, 24 O 61/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-03
Aktenzeichen: 24 O 61/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0603.24O61.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.571,97 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw der Marke J., Modell C. mit der Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. (FIN): N01.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17% und die Beklagte zu 83%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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