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28 O 139/20•Landgericht Köln, 2020-05-19, 28 O 139/20
Entscheidungsdatum: 2020-05-19
Aktenzeichen: 28 O 139/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0519.28O139.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Auf den Antrag vom 14.05.2020 wird, wegen der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung der Beteiligten, folgende
einstweilige Anordnung
erlassen:
Der Beteiligten wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (Az. 28 O 159/20) untersagt, die nachfolgend bezeichneten Daten betreffend die Beschwerden bzw. Meldungen bezüglich der ASIN XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXX bzw. XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXXX zu löschen:
einschließlich der folgenden, bei der Beteiligten gespeicherten Daten:
a. Namen der Nutzer
b. Benutzername der Nutzer
c. Anschrift der Nutzer
d. E-Mail der Nutzer
e. Nummer der Bestellung
f. Genauer Zeitpunkt der Bestellung unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone
g. Genauer Zeitpunkt der Kundenbeschwerde unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone
h. Inhalt der Kundenbeschwerden unter Angabe des vollständigen Wortlauts
einschließlich der folgenden, bei der Beteiligten gespeicherten Daten:
a. Namen der Nutzer
b. Benutzername der Nutzer
c. Anschrift der Nutzer
d. E-Mail der Nutzer
e. Nummer der Bestellung
f. Genauer Zeitpunkt der Bestellung unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone
g. Genauer Zeitpunkt der Kundenbeschwerde unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone
h. Inhalt der Kundenbeschwerden unter Angabe des vollständigen Wortlauts
Die Beteiligte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag innerhalb von einer Woche ab Zustellung dieses Beschlusses.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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