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29 S 223/19•Landgericht Köln, 2020-05-14, 29 S 223/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 29 S 223/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0514.29S223.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten zu 2) bis 7) wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 2.10.2019 – 127 C 551/17 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zu 2) bis 7)vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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