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25 O 72/18•Landgericht Köln, 2020-05-06, 25 O 72/18
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 25 O 72/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0506.25O72.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 113.600,94€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins auf einen Betrag in Höhe von 110.000,00€ seit dem 21.02.2018 und auf einen Betrag in Höhe von 3.600,94€ seit dem 10.05.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60% und die Beklagte zu 40%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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