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28 O 131/20•Landgericht Köln, 2020-04-27, 28 O 131/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-27
Aktenzeichen: 28 O 131/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0427.28O131.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
v e r b o t e n,
über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften in einer diesen identifizierenden Weise zu berichten,
wenn dies geschieht wie auf www.entfernt.de, erstmals veröffentlicht am ##.##.####, unter Überschrift „Kinderpornografie-Verdacht: Polizeiliche Ermittlungen sind jetzt beendet“.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 20.000 €
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