Landgericht Köln, 2020-02-19, 13 S 123/19

13 S 123/19Cantonal CourtFeb 19, 2020

Full text

Landgericht Köln — 13 S 123/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-19

Aktenzeichen: 13 S 123/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0219.13S123.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 29. Mai 2019 (Az.: 23 C 249/18) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.600,04 € nebst Zinsen in Höhe von einem Prozentpunkt monatlich aus 1.500 € seit dem 28. Februar 2018, aus weiteren 671,56 € seit dem 28. März 2018 sowie aus weiteren 2.428,48 seit dem 20. April 2018 zu zahlen.

Weiter wird die Beklagte verurteilt, einen Betrag in Höhe von 40,00 € an die Klägerin zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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