Landgericht Köln, 2020-02-12, 10 O 265/19

10 O 265/19Cantonal CourtFeb 12, 2020

Full text

Landgericht Köln — 10 O 265/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-12

Aktenzeichen: 10 O 265/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0212.10O265.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

zu unterlassen,

den mit dem nachstehenden Link http://anonym zu dem Artikel „von moslemisch sozialisierten Männern geht überdurchschnittlich viel Gewalt aus“ aus der „Y Rundschau“ vom 06.09.2018 geposteten Kommentar der Klägerin,

"Es ist wieder Zeit für #Klartext: Die neue Ausgabe der ,YRundschau ist raus. Diesmal geht es in meinem Artikel darum, dass von muslimischen Männern überdurchschnittlich viel Gewalt ausgeht und es geht um die Gewöhnung an moslemische Gewalt sowie die Verschiebung unseres Wertegerüstes. Aber auch die vielen Artikel der Kollegen lege ich all jenen ans Herz, die, fernab abgeschriebener Agenturmeldungen, etwas lesen und erfahren wollen"

zu löschen

und/oder die Klägerin wegen dieses Kommentars auf "H.com" zu sperren.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 455,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2019 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- € vollstreckbar.

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