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37 O 95/19•Landgericht Köln, 2020-01-31, 37 O 95/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-31
Aktenzeichen: 37 O 95/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0131.37O95.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.280,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.029,35 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.03.2019 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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