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17 O 327/18•Landgericht Köln, 2020-01-31, 17 O 327/18
Entscheidungsdatum: 2020-01-31
Aktenzeichen: 17 O 327/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0131.17O327.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.941,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 88 %, die Beklagte zu 12%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags.
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