28 O 11/20•Landgericht Köln, 2020-01-14, 28 O 11/20
Full text
Landgericht Köln — 28 O 11/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-14
Aktenzeichen: 28 O 11/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0114.28O11.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist,
v e r b o t e n,
die Funktionen des Kontos des Antragstellers bei der Antragsgegnerin mit dem Namen @B einzuschränken und/oder zu sperren, ohne dem Antragsteller mitzuteilen, aufgrund welchen von dem Antragsteller veröffentlichten Inhalts die Einschränkung und/oder Sperrung erfolgte.
-
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
-
III. Streitwert: 10.000,- €
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