Landgericht Köln, 2019-07-23, 21 O 155/19

21 O 155/19Cantonal CourtJul 23, 2019

Full text

Landgericht Köln — 21 O 155/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-23

Aktenzeichen: 21 O 155/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0723.21O155.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.750,-€ abzüglich einer weiteren vom Kläger zu zahlenden Nutzungsentschädigung, die sich wie folgt berechnet:

-0,12 € für jeden bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß Tachostand gefahrenen Kilometer, der über 110415 km hinausgeht-

nebst Zinsen in Höhe 4 % seit dem 24.10.2013 bis 02.01.2019 sowie in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 03.01.2019 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs W Typ U 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer W##### zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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