110 KLs 10/15•Landgericht Köln, 2019-05-27, 110 KLs 10/15
Full text
Landgericht Köln — 110 KLs 10/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-27
Aktenzeichen: 110 KLs 10/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0527.110KLS10.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte zu 1), P , wird wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
in Tateinheit mit Zuhälterei
in Tateinheit mit Hilfeleistung zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet
zu einer Freiheitsstrafe von zwei (2) Jahren und neun (9) Monaten verurteilt.
Von der Freiheitsstrafe gelten sechs (6) Monate als vollstreckt.
Die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 2.000,00 EUR wird angeordnet.
Die Angeklagte zu 2), F, wird wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Hilfeleistung zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet
und
wegen Beihilfe zum Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei (2) Jahren und neun (9) Monaten verurteilt.
Von der Freiheitsstrafe gelten sechs (6) Monate als vollstreckt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften:
§ 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB,
§ 232 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, Abs. 3 Nr. 3 StGB a. F.,
§§ 27, 49, 52, 53, 73, 73c, 73d StGB
§§ 95 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 6, 96 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 AufenthG
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