23 O 211/16•Landgericht Köln, 2018-10-31, 23 O 211/16
Full text
Landgericht Köln — 23 O 211/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-31
Aktenzeichen: 23 O 211/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1031.23O211.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Aufwendungen für die Anschaffung eines Fußheber-Systems Ness L 300 und einer Orthese der Hand, System H 200 Wireless im tariflichen Umfang zu erstatten.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 729,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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