Landgericht Köln, 2018-10-12, 110 KLs 9/17

110 KLs 9/17Cantonal CourtOct 12, 2018

Full text

Landgericht Köln — 110 KLs 9/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-12

Aktenzeichen: 110 KLs 9/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1012.110KLS9.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. gr. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte B wird wegen tateinheitlich begangener zweifacher fahrlässigen Tötung zu einer Freiheitsstrafe von

acht Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten A, C und D werden freigesprochen.

Im Umfang der Freisprüche fallen die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last, die auch die notwendigen Auslagen der Angeklagten A, C und D trägt. Die übrigen Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger werden dem Angeklagten B auferlegt.

Angewandte Vorschriften:

§§ 222 Abs. 1, 13, 52, 56 StGB

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