110 KLs 9/17•Landgericht Köln, 2018-10-12, 110 KLs 9/17
Full text
Landgericht Köln — 110 KLs 9/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-12
Aktenzeichen: 110 KLs 9/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1012.110KLS9.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. gr. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte B wird wegen tateinheitlich begangener zweifacher fahrlässigen Tötung zu einer Freiheitsstrafe von
acht Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten A, C und D werden freigesprochen.
Im Umfang der Freisprüche fallen die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last, die auch die notwendigen Auslagen der Angeklagten A, C und D trägt. Die übrigen Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger werden dem Angeklagten B auferlegt.
Angewandte Vorschriften:
§§ 222 Abs. 1, 13, 52, 56 StGB
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