7 O 415/17•Landgericht Köln, 2018-10-04, 7 O 415/17
Full text
Landgericht Köln — 7 O 415/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-04
Aktenzeichen: 7 O 415/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1004.7O415.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die T Verwaltungsgesellschaft GbR mit Sitz in L-C einen Betrag i.H.v. 1.000.000 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2018 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorprozessuale Kosten i.H.v. 7314,81 € zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5 %, der Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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