Landgericht Köln, 2018-10-04, 7 O 415/17

7 O 415/17Cantonal CourtOct 4, 2018

Full text

Landgericht Köln — 7 O 415/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-04

Aktenzeichen: 7 O 415/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1004.7O415.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die T Verwaltungsgesellschaft GbR mit Sitz in L-C einen Betrag i.H.v. 1.000.000 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2018 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorprozessuale Kosten i.H.v. 7314,81 € zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5 %, der Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.