23 O 225/17•Landgericht Köln, 2018-03-28, 23 O 225/17
Full text
Landgericht Köln — 23 O 225/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-28
Aktenzeichen: 23 O 225/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0328.23O225.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.196,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.05.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2017 sowie an die D Versicherung AG, L-Straße, ##### J zur Schaden-Nr: ###### außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von weiteren 192,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.05.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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