322 KLs 7/16•Landgericht Köln, 2018-03-01, 322 KLs 7/16
Full text
Landgericht Köln — 322 KLs 7/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-01
Aktenzeichen: 322 KLs 7/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0301.322KLS7.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. große Strafkammer als 8. große Jugendkammer
Tenor
Die Angeklagte C wird wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Urteile des Amtsgerichts Leverkusen vom 15.08.2013 (58 Ls-169 Js 254/13-21/13) und 29.05.2015 (58 Ls-169 Js 43/14-13/14) zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte C1 wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Brühl vom 03.06.2016 (50 Cs-442 Js 157/16-312/16) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat verurteilt.
Der Angeklagte U wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Kosten und Auslagen der Staatskasse werden der Angeklagten C nicht auferlegt, ihre eigenen Auslagen trägt sie selbst.
Die Angeklagten C1 und U tragen die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Auslagen.
Anwendbare Vorschriften betreffend die Angeklagte C : §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 253, 255, 25 Abs. 2, 52 StGB, §§ 1, 105 JGG
Anwendbare Vorschriften betreffend die Angeklagten C1 und U : §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 25 Abs. 2, 52 StGB
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