Landgericht Köln, 2018-02-28, 23 O 159/15

23 O 159/15Cantonal CourtFeb 28, 2018

Full text

Landgericht Köln — 23 O 159/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-28

Aktenzeichen: 23 O 159/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0228.23O159.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.669,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 571,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 16.06.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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