Landgericht Köln, 2018-02-07, 28 O 300/17

28 O 300/17Cantonal CourtFeb 7, 2018

Full text

Landgericht Köln — 28 O 300/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-07

Aktenzeichen: 28 O 300/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0207.28O300.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Die einstweilige Verfügung vom 6.10.2017 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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