26 O 168/16•Landgericht Köln, 2016-11-16, 26 O 168/16
Full text
Landgericht Köln — 26 O 168/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-16
Aktenzeichen: 26 O 168/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1116.26O168.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgende oder inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Dienstverträgen über die Beauftragung von Nachsendeaufträgen zu verwenden der sich auf diese Klausel zu berufen:
Die Frist für Ihre Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) wird auf 1 Tag(e) verkürzt.
-
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.