151 Ns 149/16•Landgericht Köln, 2016-09-12, 151 Ns 149/16
Full text
Landgericht Köln — 151 Ns 149/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-12
Aktenzeichen: 151 Ns 149/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0912.151NS149.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufungen der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.02.2016 (581 Ls 420/15) unter Verwerfung der Berufung des Angeklagten F im Übrigen aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Angeklagten B und D werden freigesprochen.
Der Angeklagte F wird wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und 3 Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten B und D trägt die Staatskasse.
Im Übrigen trägt der Angeklagte F die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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