31 O 527/14•Landgericht Köln, 2016-02-03, 31 O 527/14
Full text
Landgericht Köln — 31 O 527/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-03
Aktenzeichen: 31 O 527/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0203.31O527.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 25.06.2015 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Unterlassung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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