91 O 31/15•Landgericht Köln, 2016-01-14, 91 O 31/15
Full text
Landgericht Köln — 91 O 31/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-14
Aktenzeichen: 91 O 31/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0114.91O31.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
-
- Die Anträge zu I und zu II. 3 werden abgewiesen.
-
- Der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 19.06.2015, wonach die Abwahl des satzungsmäßigen Versammlungsleiters Dr. C3 abgelehnt worden ist, wird für nichtig erklärt.
-
- Es wird festgestellt, dass die Hauptversammlung der Beklagten vom 19.06.2015 vor der Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 folgenden Beschluss gefasst hat:
„Der satzungsmäßige Versammlungsleiter Herr Dr. C3 wird mit sofortiger Wirkung abgewählt.“
II.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Die Kosten der Streithelferin der Beklagten trägt die Klägerin zu 90 %, die des Streithelfers der Klägerin trägt die Beklagte zu 10 %. Im Übrigen tragen die Streithelfer ihre Kosten selbst.
III.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.