26 O 223/14•Landgericht Köln, 2015-11-23, 26 O 223/14
Full text
Landgericht Köln — 26 O 223/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-23
Aktenzeichen: 26 O 223/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1123.26O223.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 06.10.2014 wird teilweise aufgehoben und klarstellend wie folgt neu gefasst:
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Der Beklagte wird verurteilt, die in der Anlage K1 (Anlage zum Urteil) auf dem Grundstück des Beklagten, U.-straße 20a, 00000 O., stehenden, nachfolgend näher bezeichneten Gewächse und zwar die Thujen T16-T19 und T21-T26 auf eine Höhe von 5,80 m zu kürzen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die Kosten der Säumnis trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger Ziffer 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 Euro. Die Parteien können die jeweilige Vollstreckung aus Ziffer 3 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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