20 O 370/13•Landgericht Köln, 2014-07-02, 20 O 370/13
Full text
Landgericht Köln — 20 O 370/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-02
Aktenzeichen: 20 O 370/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0702.20O370.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5000 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.10.2013 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die anfallenden Kosten für die Rechtsverteidigung in dem vom Finanzgericht Düsseldorf zum Az. 4 K 3691/12 VE dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Verfahren zum Aktenzeichen C-152/13 zu tragen.
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Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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