7 O 201/13•Landgericht Köln, 2014-04-16, 7 O 201/13
Full text
Landgericht Köln — 7 O 201/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: 7 O 201/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0416.7O201.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 412,27 € zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.08.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93% und der Beklagte zu 7%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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