14 O 911/10•Landgericht Köln, 2014-01-09, 14 O 911/10
Full text
Landgericht Köln — 14 O 911/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-09
Aktenzeichen: 14 O 911/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0109.14O911.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.421,01 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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