27 O 197/06•Landgericht Köln, 2013-02-26, 27 O 197/06
Full text
Landgericht Köln — 27 O 197/06 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-26
Aktenzeichen: 27 O 197/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0226.27O197.06.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 4) bis 7) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der aus der fehlerhaften Planung, Leistungsphasen 1 bis 5 nach § 15 HOAI a.F. des Gebäudes T-Straße in Köln-N entstanden ist und noch entsteht.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, abgesehen von den dem Streithelfer zur Last fallenden Kosten der Nebenintervention.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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