91 O 87/08•Landgericht Köln, 2012-12-29, 91 O 87/08
Full text
Landgericht Köln — 91 O 87/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-29
Aktenzeichen: 91 O 87/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1229.91O87.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.Die Klagen der Klägerin zu 2) und der Klägerin zu 7) werden abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten tragen die Klägerinnen zu 2) und 7) zu jeweils einem Viertel und die Kläger zu 1), 3), 4), 5), 6) und 8) zu jeweils einem Zwölftel.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowie die der Streithelferin der Beklagten tragen die Klägerinnen zu 2) und 7) zu jeweils einem Viertel.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Klägerinnen zu 2) und 7) können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. ihre Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.