29 S 111/11•Landgericht Köln, 2011-11-24, 29 S 111/11
Full text
Landgericht Köln — 29 S 111/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 29 S 111/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1124.29S111.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 18.04.2011, 23 C 583/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 04.10.2010 zu TOP 4 ( Liquiditätsbeschluss ) wird für ungültig erklärt.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers im übrigen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagten zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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