Landgericht Köln, 2011-08-25, 24 S 13/11

24 S 13/11Cantonal CourtAug 25, 2011

Full text

Landgericht Köln — 24 S 13/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-25

Aktenzeichen: 24 S 13/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0825.24S13.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.04.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 139 C 529/10 – wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung erster Instanz der Ehefrau des Klägers in einer Kapitalanlagesache gegen die Fa. K AG aus einem Gegenstandswert von 23.163,94 € zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 446,13 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 15.11.2010 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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