24 S 13/11•Landgericht Köln, 2011-08-25, 24 S 13/11
Full text
Landgericht Köln — 24 S 13/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-25
Aktenzeichen: 24 S 13/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0825.24S13.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.04.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 139 C 529/10 – wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung erster Instanz der Ehefrau des Klägers in einer Kapitalanlagesache gegen die Fa. K AG aus einem Gegenstandswert von 23.163,94 € zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 446,13 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 15.11.2010 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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