7 O 424/04•Landgericht Köln, 2011-07-08, 7 O 424/04
Full text
Landgericht Köln — 7 O 424/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-08
Aktenzeichen: 7 O 424/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0708.7O424.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 25.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftige immaterielle sowie die entstandenen und künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge des Unfalls vom 24.12.1984 unmittelbar oder mittelbar aus der Verletzung des linken Hüftgelenks und/oder des linken Oberarms entstanden sind bzw. noch entstehen werden und die zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 % oder darüber führen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80 % und der Kläger zu 20 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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