2 O 423/09•Landgericht Köln, 2011-05-12, 2 O 423/09
Full text
Landgericht Köln — 2 O 423/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-12
Aktenzeichen: 2 O 423/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0512.2O423.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagen werden verurteilt, als Gesamtschuldner
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an die Klägerin einen Betrag von 5.500,00 Euro, Zug-um-Zug gegen Abtretung der von der Klägerin erworbenen Anteile an der T GmbH & Co. KG, zu zahlen,
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die Klägerin beginnend mit dem 01.08.2009 von allen weiteren monatlichen Einlageverpflichtungen gegenüber dem T GmbH & Co. KG freizustellen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der jeweils zu erwerbenden Anteile,
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an die Klägerin einen Betrag von 2.624,32 Euro zu zahlen, Zug-um–Zug gegen Abtretung der bisher der Klägerin bei der Z Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit dem Versicherungsvertrag Nr. ### gutgeschriebenen Fondsanteile,
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die Klägerin beginnend mit dem 01.08.2009 von allen weiteren monatlichen Beitragsverpflichtungen gegenüber der Z Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit zum Versicherungsvertrag Nr. ### freizustellen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der jeweils zukünftig der Klägerin bei der Z Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit dem Versicherungsvertrag Nr. ### gutzuschreibenden Fondsanteile,
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an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 603,93 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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