Landgericht Köln, 2011-03-16, 28 O 497/10

28 O 497/10Cantonal CourtMar 16, 2011

Full text

Landgericht Köln — 28 O 497/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-16

Aktenzeichen: 28 O 497/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0316.28O497.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  • I. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,0, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Widerholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, eine E-Mail, die der Kläger am 16.08.2004 ausschließlich an „Isabella M.“ gesendet hat, auszugsweise zu verbreiten, wenn dies geschieht wie nachstehend wiedergegeben in der Ausgabe der Tageszeitung „Y“ vom 29.04.2010 auf S. 10 im Artikel unter der Überschrift „Hatte L 6 Frauen gleichzeitig?“:

„Meine gesundheitliche Lage ist ziemlich unangenehm. (…) Es ist einfach von den Geräten so, dass es jederzeit einen Infarkt oder Schlaganfall geben kann. (…) Ich will kein toter Vater für deine hübschen Kinder sein.“;

  • II. die Beklagte zu 2. wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,0, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Widerholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, eine E-Mail, die der Kläger am 16.08.2004 ausschließlich an „Isabella M.“ gesendet hat, auszugsweise zu verbreiten, wenn dies geschieht wie nachstehend wiedergegeben auf anonymY.de im Artikel vom 28.04.2010 unter der Überschrift „Hatte L 6 Frauen gleichzeitig?“:

„Meine gesundheitliche Lage ist ziemlich unangenehm. (…) Es ist einfach von den Geräten so, dass es jederzeit einen Infarkt oder Schlaganfall geben kann. (…) Ich will kein toter Vater für deine hübschen Kinder sein.“;

  • III. die Beklagte zu 1. wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der J Rechtsanwälte Partnergesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 349,95 freizustellen;

  • IV. die Beklagte zu 2. wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der J Rechtsanwälte Partnergesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 349,95 freizustellen.

  • V. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • VI. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu je ½ auferlegt.

  • VII. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.