Landgericht Köln, 2009-11-26, 15 O 627/08

15 O 627/08Cantonal CourtNov 26, 2009

Full text

Landgericht Köln — 15 O 627/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-26

Aktenzeichen: 15 O 627/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1126.15O627.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der von Herrn X am 30.06.2004 gezeichneten Beteiligung an der Z GmbH & Co. KG in Höhe des Nominalbetrages von 30.000,00 €

a) an die Klägerin 17.850,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 30.06.2004 bis zum 15.02.2009 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, maximal 8%, seit dem 16.02.2009 zu zahlen;

b) an die Klägerpartei weitere 1.491,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2009 zu zahlen.

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte Zug um Zug gegen Übertragung der von Herrn X am 30.06.2004 gezeichneten Beteiligung an der Z GmbH & Co. KG in Höhe des Nominalbetrages von 30.000,00 € verpflichtet ist, an die Klägerin mit gleicher Fälligkeit, spätestens zum 30.11.2014, denjenigen Betrag zu zahlen, der der Höhe nach der Schuld des Herrn X aus dem Darlehensvertrag mit der I-Bank, Darlehenskonto #####/#### entspricht.

  2. Es wird weiter festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Übertragung der in Ziffer 1. und 2. bezeichneten Beteiligung in Annahmeverzug befindet.

  3. Die Beklagte wird schließlich verurteilt, an die Klägerpartei weitere 2.457,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2009 zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

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