15 O 301/08•Landgericht Köln, 2009-11-12, 15 O 301/08
Full text
Landgericht Köln — 15 O 301/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-12
Aktenzeichen: 15 O 301/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1112.15O301.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 6.951,88 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 6.484,38 seit dem 10.05.2008 und im übrigen seit dem 18.07.2008.
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Die Beklagten werden weiterhin gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger in Höhe von EUR 345,22 von der Verpflichtung gegenüber der B Automobil GmbH für die Erstattung des Gutachtens vom 02.04.2008 gemäß Rechnung vom 02.04.2008 sowie in Höhe von EUR 555,60 von den Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung gegenüber seinem Prozeßbevollmächtigten freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
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