28 O 11/07•Landgericht Köln, 2009-06-24, 28 O 11/07
Full text
Landgericht Köln — 28 O 11/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-24
Aktenzeichen: 28 O 11/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0624.28O11.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.069,11 €, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2007 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges der Marke Audi Avant 2.0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer #### mit dem amtlichen Kennzeichen ### zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 23.02.2007 im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 478,81 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 90 % und der Kläger zu 10 %.
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Das Urteil ist für den Kläger und den Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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