84 O 15/08•Landgericht Köln, 2008-09-25, 84 O 15/08
Full text
Landgericht Köln — 84 O 15/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-25
Aktenzeichen: 84 O 15/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0925.84O15.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie in der nachfolgend wiedergegebenen Werbebeilage zu der „FAZ“ vom 7. 1. 2008
a) einen Internet-Zugang unter Angabe einer Übertragungsgeschwindigkeit zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, ohne unmittelbar darauf hinzuweisen, dass diese nicht uneingeschränkt gewährt werden kann;
und/oder
b) Telekommunikations- und/oder Internet-Dienstleistungen mit der Angabe „Schnellster Anbieter bundesweit“ zu bewerben und/oder bewerben zu las-sen: (Es folgt eine mehrseitige Darstellung)
II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 1.780,20 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. 1. 2008 zu zahlen. We-gen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, deren Höhe hinsichtlich des Unterlassungstitels € 100.000,00 und hinsichtlich der Kos-tenentscheidung 110 % der zu vollstreckenden Kosten beträgt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.