28 O 19/08•Landgericht Köln, 2008-07-23, 28 O 19/08
Full text
Landgericht Köln — 28 O 19/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-23
Aktenzeichen: 28 O 19/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0723.28O19.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, die von dem Kläger geschaffene Skulptur einer Pferdegruppe wieder in die nachfolgende Form zu bringen
- reinkopierte Bilder 2 Seiten -
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und 3. trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt der Kläger zu 50 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 4/7 und die Beklagte zu 1. zu 3/7. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 €. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.