28 O 72/08•Landgericht Köln, 2008-07-16, 28 O 72/08
Full text
Landgericht Köln — 28 O 72/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-16
Aktenzeichen: 28 O 72/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0716.28O72.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 14.02.2008 – Az.: 28 O 72/08 – wird bestätigt, mit der Maßgabe, dass dem Verfügungsbeklagten untersagt wird, in Bezug auf die Verfügungsklägerin folgendes zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
a) „Alles lief prima bis die Bank seinen Kredit verkaufte an einen sogenannten Hedgefonds, manche sagen dazu „Heuschrecke“. Nun steht sein Haus vor dem Aus, denn die neuen Besitzer des Kredits wollten die Hotelimmobilie, für die eine Grundschuld als Sicherheit dient, schnell zu Geld machen. Der Betrieb lief gut. (...). Von ursprünglich 800.000,- Euro hatte er bereits 200.000,- Euro abbezahlt, doch die Kreditkäufer mit dem Namen MM wollten etwas anderes. (...)“
b) „Es gibt 21 Westends. Wer am Ende Besitzer der Forderung ist, durchblicken viele Hausbesitzer gar nicht mehr, deshalb sind auch Klagen zwecklos, wen sollten sie auch verklagen?“
c) „Und Lone Star hätte ihm ein Angebot gemacht. Er solle 1,4 Millionen Euro zahlen. Wie kamen die von MM auf 1,4 Millionen Euro?“
„Es kann sein, dass sie irgendwelche Kosten hochrechnen, 18% über dem Zinssatz oder sich das vielleicht mit 130% berechnen, das kann ich Ihnen so nicht sagen. Grundbuchlich gesichert waren 1.150.000 Euro.“
d) „Die Sparkasse erklärt, nur unsanierbare Geschäftskredite verkauft zu haben. Doch die vier Darlehen von S waren intakte Privatdarlehen, sagt er.“
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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